27. Februar 2026 | Das ist nicht nur absurd, sondern Willkür
Autor: Heribert Hallermann
Quelle: die-tagespost.de
Man kann nur hoffen, dass die deutschen Bischöfe die von ihrem ehemaligen Vorsitzenden angesprochenen Dokumente selbst lesen – und sich eine eigenständige, an den Tatsachen orientierte Meinung bilden.
Sie, die versammelten Bischöfe, waren die Adressaten des Pressestatements von Bischof Georg Bätzing zum Auftakt der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Bätzing wird unter der Überschrift „Konflikte unter Bischöfen wird es weiter geben“ vom Online-Portal „katholisch.de“ so zitiert: „Die Rechenschaft der Bischöfe vor ihren Gremien sei Teil des Schluss-dokuments zum weltkirchlichen synodalen Prozess … ‚Nur so wird man das Zusammenspiel aus Beraten, Entscheiden und Partizipation hinbekommen. Da wird sich niemand entziehen können.‘ Monitoring heiße Rechenschaft, nicht Gleichklang der Entscheidungen in allen Bistümern.“
Wo Bätzing gelogen hat
Dass die Rechenschaft der Bischöfe vor ihren Gremien Teil des Abschlussdokuments der Bischofssynode sei, wie Bätzing sagte, ist schlichtweg gelogen. Im Abschlussdokument der Bischofssynode, das Teil des päpstlichen Lehramtes ist, wird unter Nummer 95 ausgeführt, dass die Rechenschaft über den eigenen Dienst zum Prozess der Beratung und Entscheidung in der Kirche dazugehört: Sie soll transparent nach Kriterien des Evangeliums und gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft erfolgen.
Das Abschlussdokument verweist auf Apg 11 als Beispiel für eine solche Rechenschaft. Vorausgesetzt werden muss, was das Abschlussdokument der Bischofssynode in den Nummern 92 bis 94 festhält: Auch in einer synodalen Kirche ist die exklusive Entscheidungsbefugnis des Bischofs unaufgebbar, weil sie in der von Christus festgelegten hierarchischen Struktur der Kirche grundgelegt ist; allerdings darf dabei die Orientierung am Ergebnis eines ordnungsgemäß durchgeführten Beratungsprozesses nicht ignoriert werden.
Es wird klar zwischen Beratung und Entscheidung differenziert: Der Bischof initiiert die Beratung und schließt sie ab. Beraten sollen vor allem die kirchenrechtlich vorgesehenen Gremien – da fallen schon mal das ZdK und die Synodalkonferenz raus – und die Entscheidung liegt ausschließlich bei den Bischöfen. Partizipation wird nicht über Mitentscheidung durch ein selbstermächtigtes Gremium oder ein Monitoring (Kontrolle) hergestellt, sondern durch Beratung.
Monitoring ist nichts anderes als Kontrolle
Monitoring ist nichts anderes als Kontrolle, Rechenschaft ist in diesem Zusammenhang Rechtfertigung. Zu diesem Thema hatte es in der Synodalversammlung sehr kritische Stellungnahmen einiger Bischöfe gegeben. So sagte Kardinal Marx, dass er eine Oberinstanz wie die Synodalkonferenz, die ihn ständig als Bischof kontrolliert, nicht haben will. Bischof Kohlgraf schloss sich dem an und zeigte sich sehr verärgert über den emotionalen und anklagenden Charakter des Monitorings.
Bätzing will aber offenkundig diese Kontrolle, und er will, entgegen seinen eigenen Worten, einen Gleichklang der Entscheidungen in allen Bistümern. Nach den Bestimmungen der eigenen Satzungen entfalten Beschlüsse der Gremien des Synodalen Wegs keine Rechtswirkung. Kein Bischof und kein anderer Gläubiger kann also durch einen solchen Beschluss dazu verpflichtet werden, bestimmte Dinge zu tun oder zu lassen. Trotzdem soll in einem Monitoring, das keine Grundlage in irgendeiner Satzung hat, überprüft werden, ob und wie Beschlüsse des Synodalen Wegs in den einzelnen Diözesen umgesetzt wurden. Falls Bischöfe einem Beschluss nicht folgen könnten, sollen sie das gegenüber dem Präsidium der Synodalkonferenz begründen und rechtfertigen müssen. Das ist nicht nur absurd, sondern willkürlich.
Der Synodale Weg will in wesentlichen Fragen etwas anderes als Papst Franziskus und die Bischofssynode mit einer synodalen Kirche: Der Synodale Weg unterscheidet nicht zwischen Beratung und Entscheidung; er will nicht Rechenschaft, sondern Rechtfertigung; er spricht den Bischöfen die Entscheidungskompetenz ab und ermächtigt sich selbst zu einem beschließenden Gremium, dem die Bischöfe schon aufgrund der Mehrheitsverhältnisse unterstellt sind. Die Synodalkonferenz soll eine Art Aufsichtsrat über die Bischöfe und die Bischofskonferenz sein.
Man kann nur hoffen, dass die deutschen Bischöfe sich selbst eine begründete Meinung bilden und ihrem ehemaligen Vorsitzenden nicht blauäugig auf den Leim gehen.