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02. September 2025 | Gesamter Synodal-Prozess in Deutschland steht auf der Kippe

Synodalität à la Leo, Bischöfe ohne Kollegialität, ZdK ohne Theologie und Köln mit Woelki: Münsters Kirchenrechtler Thomas Schüller im Interview Markus Nolte. | Download Dokument


Autor: Markus Nolte
Quelle:
www.kirche-und-leben.de

Herr Professor Schüller, Sie sind Mitglied im Synodalen Ausschuss, in dem im Nachgang des Synodalen Wegs eigentlich alle Diözesanbischöfe und Vertretungen der Laien um einen Synodalen Rat oder Ähnliches ringen. Rom funkte dazwischen, einige Bischöfe nahmen erst gar nicht teil. Jetzt hört man, er werde ohnehin nur beraten, aber nichts entscheiden. Was entsteht da gerade? Entsteht da was?

Es wird gerade ernst bei der Abfassung der Satzung für das synodale Organ auf Bundesebene. Die Bischöfe wollen augenscheinlich dieses Gremium als reines Beratungsgremium ohne Beschlusskompetenz. Das fällt hinter das zurück, was für den Synodalen Weg bisher galt, was zudem auf der Bischofssynode 2024 beschlossen wurde – und was zudem im Kirchenrecht längst bestimmt ist. Insbesondere beim Geld wollen sich die Bischöfe nicht in die Karten schauen lassen. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), also der Rechtsträger der Bischofskonferenz (DBK), will seine Macht nicht abgeben, obwohl er über Kirchensteuern, also das Geld der Gläubigen, entscheidet. Die letzte Sitzung des Synodalen Ausschusses im November in Fulda wird daher sicher sehr schwierig. Der gesamte Prozess steht momentan auf der Kippe.

Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, beklagte unlängst mangelnde Unterstützung der Bischöfe – immer wieder würden über den Kölner Kardinal und drei bayerische Bischöfe hinaus weitere fehlen. Auch die Umsetzung von Beschlüssen – etwa im Umgang mit Segensfeiern für homosexuelle Paare – werde erst in weniger als der Hälfte der 27 Bistümer angewandt. Was sagen Sie?

Das ist der Satzung des Synodalen Weges beziehungsweise des Synodalen Ausschusses geschuldet. Alle mit entsprechenden Mehrheiten beschlossenen Vereinbarungen binden keinen einzigen Diözesanbischof. Jeder kann machen, was er will. Das ist der Preis für eine Satzung, die Kardinal Reinhard Marx als damaliger DBK-Vorsitzender und der damalige ZdK-Präsident Thomas Sternberg so wollten, weil ihnen die verbindliche Form einer Nationalsynode nicht passte. Hinzu kommt, dass es im zerstrittenen deutschen Episkopat keine integrative Persönlichkeit gibt, geschweige denn den Vorsitzenden, der die Kraft und die moralische Autorität besitzt, die miteinander ringenden Bischöfe zu einen. In der Praxis ist Kollegialität, die ja in Sonntagsreden so häufig beschworen wird, in Deutschland ein Fremdwort.

Sie haben sich damals in den Synodalen Ausschuss wählen lassen. Was überwiegt bei Ihnen: Freude, Ernüchterung oder Frust?

Nichts von den drei Gefühlslagen. Ich bin ja kein Teil des Synodalen Weges gewesen und erst spät in den Synodalen Ausschuss gewählt worden. Mein Anliegen war es, mein kirchenrechtliches Wissen und meine Limburger Synodalerfahrung in die Beratungen einzubringen. Ich musste allerdings erleben, dass Quereinsteiger eher stören. Die Außenperspektive ist augenscheinlich nicht erwünscht, das mühsam auf dem Synodalen Weg Erreichte wird für sakrosankt erklärt, obwohl es schon in sich fragwürdig und wackelig ist.

Der Synodale Weg begann als Reaktion der Bischofskonferenz auf die Missbrauchs-, Vertrauens- und Glaubwürdigkeitskrise. Er dauerte vier Jahre und wird 2026 beendet. Es ging um viel Zusammenraufen, Kritik aushalten, es gab Tränen der Verletzung, der Enttäuschung und Tränen der Freude. Was hat der Einsatz von Expertise und Geld, Lebenszeit und Herzblut verändert?

Augenscheinlich nur sehr wenig. Die meisten Bischöfe sind geistlich ausgebrannt und müde. Sie sind es leid, synodaler - das heißt, partizipativer - wesentliche Fragen mit Gläubigen erörtern oder gar gemeinsam mit ihnen entscheiden zu müssen. Bei den anderen Synodalen ist eine Ernüchterung festzustellen, weil Beschlüsse nicht umgesetzt werden, Reformanliegen versanden und die Veränderungsbereitschaft verpufft. Das führt zu Frust und Resignation.

Sie haben unlängst Ihrem Münsteraner Kollegen, dem Dogmatik-Professor Michael Seewald, beigepflichtet, indem Sie explizit theologische Expertise beim Synodalen Weg vermisst haben.

Mein Kollege und ich teilen in der Sache wesentliche Anliegen des Synodalen Weges. Was Seewald auf drei Zeilen sagen wollte, ist doch evident: Es braucht gute Theologie, die geschichtsbewusst ist und um die komplexen Prozesse von Veränderungen in der Lehre der Kirche weiß. Und eine Theologie, die das Veränderbare zu unterscheiden weiß vom nicht Verhandelbaren, beispielsweise der sakramentalen Grundstruktur der katholischen Kirche. Leider werden solche Ansprüche durch Präsidentin und Generalsekretär des ZdK, die beide keine theologische Expertise aufweisen, direkt als störend abgetan. Dahinter wird ein grundlegendes Problem der Texte auf dem Synodalen Weg deutlich: Es reicht nicht aus, mit ein paar frommen Bibelzitaten, einer oberflächlichen Bezugnahme auf die Zeichen der Zeit und einer westlich-bürgerliche Lesart des Konzilsdokuments „Gaudium et spes“ Grundlagentexte zu schreiben. Diese Art der Mainstreamtheologie geht nicht in die Tiefe. Es bräuchte theologische Grundlagentexte von der Qualität, wie die Würzburger Synode in den 1970er Jahren sie vorgelegt hat – ein Dokument wie „Unsere Hoffnung“ etwa, das Evangelisierung und Auferstehungsglaube im Sinne einer radikalen Hinwendung zu den Marginalisierten kraftvoll ins Wort fasst.

Synodalität ist ohne Rom, ohne Papst Franziskus nicht zu denken. Einer seiner Aufträge: eine Überarbeitung des kirchlichen Gesetzbuchs hin zu einem synodalen Kirchenrecht. Jetzt ist mit Papst Leo XIV. ein Kirchenrechtler Papst. Was schätzen Sie: Gibt er Gas oder wird er bremsen?

Papst Leo XIV., der bisher klug und zurückhaltend operiert, ist beim Projekt einer synodalen Kirche und eines synodalen Kirchenrechtes sehr klar und führt dieses Programm seines Vorgängers aus Überzeugung entschieden fort. Bis zum 31. Dezember 2025 wird eine Arbeitsgruppe „Synodales Kirchenrecht“, die kraftvoll arbeitet, dem Papst Reformvorschläge unterbreiten: Dabei wird es um die rechtlich verbindliche Implementierung synodaler Organe auf Ebene der Bistümer und Pfarreien gehen, zudem um die Verpflichtung der Bischöfe, bei wesentlichen Entscheidungen finanzieller und pastoraler Art vorgängig die Zustimmung – also bei weitem nicht nur den Rat - synodaler Gremien einzuholen. Außerdem steht der Abbau römischer Genehmigungsvorbehalte auf dem Programm. Es geht also um eine verbindlichere Synodalität und mehr Dezentralisierung, beides zentrale Anliegen von Papst Franziskus, denen sich Leo verpflichtet weiß.

Eine weitere vatikanische Kommission, bei der auch Ihr Institut mitarbeitet, beschäftigt sich im Auftrag von Papst Franziskus nach der Weltsynode mit der Reform der Auswahl und Ernennung neuer Bischöfe – auch da geht es um mehr Synodalität. Was wird daraus?

Dieser Arbeitsgruppe steht ja unser ehemaliger Bischof Felix Genn vor, der auf die Expertise am Institut zurückgegriffen und entsprechende Impulse in die römische Arbeitsgruppe eingespeist hat. Es geht um die rechtlich verbindliche Einbeziehung von Gläubigen bei der Findung geeigneter Bischofskandidaten und in Deutschland auch bei der Bischofswahl – so wie es lange Zeit in der Geschichte der Kirche der Fall gewesen ist. Es geht aber auch darum, wie man Bischöfen zu begegnen hat, die offenkundig ihren Amtspflichten nicht nachkommen, Rechtsnormen verletzen oder nicht mehr gedeihlich zum Wohl der Gläubigen arbeiten.

Im Erzbistum Köln geht der Streit um Kardinal Woelki weiter, es gibt erneut eine Anzeige gegen ihn in Rom. Aus der letzten, noch von Bischof Genn eingereicht, ist insofern nichts geworden, als Papst Franziskus Woelkis Rücktrittsangebot unbeantwortet gelassen hat. Was erwarten Sie vom Kirchenrechtler Leo XIV. – realistisch?

Inzwischen liegen ja Anzeigen wegen Dienstpflichtverletzungen im Umgang mit Anzeigen von sexualisierter Gewalt vor. Hier ist das Dikasterium für die Bischöfe zuständig, leider zurzeit ohne Leiter, weil der neue Papst als ihr letzter Chef noch keinen Nachfolger für sich selbst bestimmt hat. In der Causa Woelki laufen die Ermittlungen noch. Leo kennt sie sehr genau und hat sich in direkten Kontakten mit Kölner Gläubigen vor seiner Wahl zum Papst über die Lage im Erzbistum informiert. Hinzu kommen Anzeigen von besorgten Gläubigen aus dem Erzbistum Köln an den Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kardinal Víctor Emanuel Fernández, weil der Kardinal von Köln es zugelassen hat, dass seine Anwälte in einem zivilrechtlichen Verfahren die krude These aufgestellt haben, ein katholischer Priester handele als Privatmann, wenn er ein Kind missbraucht. Das ist ein Verrat an der katholischen Lehre, die besagt, dass ein Priester immer im Dienst ist. Man wird abwarten müssen, wann beide Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein werden und wie Papst Leo XIV., der das Kirchenrecht kennt, dann aufgrund der einschlägigen päpstlichen Gesetze seiner Vorgänger handelt. Eines ist mal klar: Das Rücktrittsangebot des Kölner Kardinals ist noch nicht vom Tisch.

Thomas Schüller (64) stammt aus Köln. Er studierte katholische Theologie in Tübingen, Innsbruck und Bonn. 1992 promovierte er in Bonn mit einer kirchenrechtlichen Arbeit zum Doktor der Theologie, erwarb 1994 das Lizenziat im Kanonischen Recht an der Universität Münster. Von 1994 bis 2009 leitete er die Kirchenrechtsabteilung im Ordinariat des Bistums Limburg und war zudem von 1997 bis 2001 persönlicher Referent des damaligen Bischofs Franz Kamphaus. 2009 wurde Schüller ordentlicher Professor für Kirchenrecht und Direktor des Instituts für kanonisches Recht der Universität Münster. Er ist zudem gewähltes Mitglied des Synodalen Ausschusses.


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