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06. März 2026 | „Laienpredigt? Kirchenpolitisch motiviert!“

Der Freiburger Liturgiewissenschaftler Helmut Hoping bewertet die Strategie der deutschen Bischöfe in Rom kritisch und empfiehlt die Qualifizierung von Katecheten. | Download Dokument


Autor: Regina Einig
Quelle:
https://dietagespost.de

Herr Professor Hoping, die deutschen Bischöfe wollen in Rom die Laienpredigt durchsetzen, obwohl der einschlägige Synodalbeschluss bereits 2023 vom Vatikan abgelehnt wurde (siehe Kasten). Wie bewerten Sie dieses Ansinnen?

Seit 1983 ist die Laienpredigt in Einzelfällen möglich (can. 766 CIC), etwa im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier. Die Homilie in der Feier der heiligen Messe ist dagegen den geweihten Amtsträgern vorbehalten (can. 767 § 1). Davon kann ein Bischof nicht mit Rekurs auf can. 87 § 1 CIC dispensieren – so die Päpstliche Codex-Interpretationskommission in einer Erklärung von 1987.

Die Instruktion „Ecclesiae de mysterio“ (1997) zu Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester bekräftigte den Klerikervorbehalt für die Homilie in der Messfeier. Doch schon zwei Jahre später verabschiedete der Diözesanrat des Bistums Rottenburg-Stuttgart die Handreichung „Der außerordentliche Predigtdienst von Laien in der Eucharistiefeier“ (1999). Allerdings erfolgte keine Veröffentlichung im Amtsblatt, sodass die Handreichung niemals förmlich in Kraft trat. Die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ (2004) zur Ordnung der Eucharistie mahnte noch einmal das Homilieverbot für Laien in der Feier der Eucharistie an, wobei explizit auch Pastoralassistenten/-referenten sowie Priesterkandidaten bis zur Diakonenweihe genannt werden (Nr. 66). Kardinal Grech hat in seinem Brief an die bestehende Gesetzeslage erinnert. Das theologische Argument für den Klerikervorbehalt bei der Homilie ist übrigens nicht die Bindung des Vorsitzes in der Eucharistiefeier an die Priesterweihe, sonst könnte ein Diakon ja nicht die Homilie halten.

Das theologische Argument ist die Einheit von Wort und Sakrament, die bei Priestern und Diakonen besonders signifikant in ihrem Dienst am Tisch des Wortes (Verkündigung des Evangeliums/Homilie) und am Tisch des Herrenleibes (Darbringung der Eucharistie am Altar) zum Ausdruck kommt. Zu diesem Dienst werden Priester und Diakone geweiht, auch wenn sich der Dienst der geweihten Amtsträger, die durch ihre Weihe über ihr Taufpriestertum hinaus sakramentalen Anteil am Hohepriestertum Christi erhalten (LG 10; 41), nicht im liturgischen Dienst der Verkündigung und im Dienst am Altar erschöpft.

Immer wieder war während der Synodalversammlungen das Argument zu hören, die Laienpredigt in der Messe sei bereits vielerorts Praxis. Wie viel Spaltpotenzial geht von der Maxime, Rom vor vollendeten Tatsachen zu stellen, aus?

Offiziell eingeführt wurde die Laienpredigt in der Messfeier in keinem deutschen Bistum. Wenn Bischöfe diese dennoch dulden oder gar erlauben, wirft dies einige Fragen hinsichtlich ihres Rechtsverständnisses auf. Im Handlungstext des Synodalen Weges „Verkündung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament“ (2023), dem 89 Prozent der deutschen Bischöfe zugestimmt haben, heißt es: „In vielen (Erz-)Diözesen in Deutschland gibt es eine langjährige Praxis, Personen, die sich durch ein Studium der Theologie qualifiziert haben und vom Bischof in den Dienst der Verkündigung des Evangeliums gesendet worden sind, die Erlaubnis zu erteilen, in der Eucharistiefeier auch eine Homilie zu halten“ (Nr. 3). Offensichtlich setzt die Mehrheit des deutschen Episkopats auf die normierende Kraft des Faktischen. Diese Strategie scheint man auch bei Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare zu verfolgen, obschon solche Segensfeiern durch die Erklärung „Fiducia Supplicans“ (2023) des Dikasteriums für die Glaubenslehre ausdrücklich untersagt sind, was Kardinal Fernández, Präfekt des Dikasteriums, mehrfach deutlich gemacht hat.

Die deutschen Katholiken haben in liturgischen Fragen allerdings in Rom Fakten geschafft: etwa bei der Einführung der Mundkommunion. Wie beurteilen Sie das?

Ich bilde mir natürlich ein eigenes theologisches Urteil zum Verhältnis von römischer Kurie und den deutschen Bischöfen. Zur Parallele zum Kommunionempfang nur so viel: Einige Bischofskonferenzen gelang es, für die Handkommunion, zu der es in einzelnen nordeuropäischen Ländern vermehrt nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gekommen war, die Erlaubnis zu erhalten. Paul VI. erteilte entsprechende Indulte (rechtsbegünstigende Rechtsakte). Um ein Indult in der Form der Dispens wollen die deutschen Bischöfe auch für die Predigt von Laien in der Feier der Messe bitten. Paul VI. hatte übrigens schon bald Zweifel, ob seine Indulte zur Handkommunion so klug waren. Die Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten hat die Handkommunion jedenfalls nicht gefördert. Es sind heute vor allem junge Leute, die für sich die Mundkommunion entdecken. Ich selbst praktiziere beides, Hand- wie Mundkommunion, abhängig vom jeweiligen Land beziehungsweise der Form des Ritus. Doch mehr und mehr komme ich zu der Überzeugung, dass die Mundkommunion die angemessenere Weise ist, den Leib Christi zu empfangen.

Eine Eucharistiefeier ohne Predigt ist heute die Ausnahme, während bis in die 80er-Jahre hinein werktags nicht gepredigt wurde. Dennoch sind die Gottesdienstbesucherzahlen rückläufig. Wird die Predigt heute überschätzt?

Von einer Überschätzung der sonntäglichen Homilie würde ich nicht sprechen. Überschätzt wird allerdings das Potenzial des Wortes neben den Schriftlesungen und der Homilie. Oft hört man bei der Einführung in die Feier der Messe – die kurz sein soll – schon eine Einführung in die Schriftlesungen. Was die Homilie in den Werktagsmessen betrifft, ist daran zu erinnern, dass sie nicht obligatorisch ist, auch wenn sie besonders für die Advents- und Fastenzeit empfohlen wird. Wenn inzwischen immer häufiger in Messfeiern unter der Woche gepredigt wird, kann man fragen, ob dies damit zusammenhängt, dass solche Messen immer seltener gefeiert werden.

Die Homilie in Werktagsmessen wirft jedenfalls Fragen auf, warum ein Priester in der sonntäglichen Messfeier nicht in der Lage sein sollte, die Homilie zu halten, wenn er werktags predigen kann. Wer in der Lage ist, der Feier der Eucharistie als Zelebrant vorzustehen, dem sollte es physisch auch möglich sein, die Schrifttexte auszulegen. In sehr schwerwiegenden Gründen darf die Homilie auch einmal ausfallen (can. 767 § 2). Die Zahl der Priester, die aus moralischen Gründen mit einem Predigtverbot belegt sind, dürfte sehr überschaubar sein. Sich deshalb, wie in der Begründung der Bitte um ein Indult für die Homilie von Laien in der Messfeier, auf das Fehlen eines Priesters oder Diakons zu berufen, der „physisch oder moralisch“ zur Homilie befähigt ist, ist wenig überzeugend. Dies gilt auch für den Rekurs auf mögliche Sprachbarrieren ausländischer Priester. Berücksichtigt man die zunehmende Reduktion sonntäglicher Messfeiern und das Anwachsen von Wort-Gottes-Feiern, sollte es möglich sein, ausländische Priester vor ihrem liturgischen Einsatz sprachlich so zu schulen, dass sie in der Lage sind, eine Homilie zu halten.

Papst Franziskus hat das Lektorat und Akolythat ausdrücklich auch für Frauen geöffnet. Warum interessiert das eigentlich in Deutschland niemanden?

Vermutlich zunächst deshalb, weil der Unterschied zwischen einer Institutio in das Amt des Lektorats und Akolythats und dem Dienst von beauftragten Lektoren und Ministranten von den meisten vor Ort nicht verstanden wird. Bei den Ämtern des Lektorats und Akolythats handelt es sich um Relikte der niederen Weihen, die bis zur Liturgiereform wichtige Aufgaben in der Liturgie übernahmen, die aber – anders als die Diakonen- und Priesterweihe – nicht zum Handeln am Altar bei der Darbringung der Eucharistie berechtigten. Ein besonderes Augenmerk sollte man in Zukunft auf jeden Fall auf die Glaubensunterweisung legen. Hier könnte das Amt des Katecheten von Bedeutung werden, das Papst Franziskus mit seinem Schreiben „Antiquum Ministerium“ (2019) geschaffen hat.

Welche Plattformen könnten Bistümer schaffen, um qualifizierten Laien im Einklang mit dem Kirchenrecht die Schrift auslegen zu lassen?
Qualifizierte Laien können jetzt schon in Wort-Gottes-Feiern, Andachten, ökumenischen Gottesdiensten und weiteren nicht-eucharistischen Gottesdiensten sowie in der Katechese die Schrift auslegen. Da die Zahl der Studierenden an Katholisch-Theologischen Fakultäten dramatisch zurückgegangen ist und sich an manchen Standorten die Zahl der Studienanfänger für das theologische Vollstudium gegen Null bewegt, stellt sich nicht nur die Frage nach der Zukunft des Priesteramtes, sondern ebenso der hauptberuflichen Mitarbeiter im pastoralen Dienst. Was es brauchen wird, sind neue Wege zur Qualifizierung von Katecheten. Die Kölner Hochschule für Katholische Theologie bietet einen teilweise digitalen Bachelorstudiengang an, in dem die Praxisfelder Missionarische Katechese und Dienst am Menschen vermittelt werden.

Wünschen sich die Gläubigen die Laienpredigt?

Ich kenne keine repräsentative Umfrage dazu, wie viele der gottesdienstlich praktizierenden Katholiken sich Predigten von Laien bei der Messfeier wünschen. Wenn nun der Heilige Stuhl darum gebeten werden soll, die Laienpredigt in der Feier der Messe durch ein Indult für die katholische Kirche in Deutschland zu erlauben, so scheint mir das kirchenpolitisch motiviert zu sein. Nachdem man mit den zentralen Forderungen der Agenda des Synodalen Weges nicht durchgedrungen ist, will man am Ende wohl nicht mit leeren Händen dastehen. Interessant ist, dass der Synodale Weg in seinem Handlungstext „Verkündung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament“ (2023) die Forderung nach Laienpredigt in der Messe nicht nur mit Priestermangel (Nr. 4) und mit Geschlechtergerechtigkeit begründet, sondern auch mit der Sicherung und Optimierung der Qualität der Homilie (Nr. 5). Sollte es um die Homilie von Priestern und Diakonen schlecht bestellt sein, bestünde dringender Handlungsbedarf.

Hintergrund:

Der Präfekt des Gottesdienstdikasteriums, Kardinal Arthur Grech, teilte dem Vorsitzenden der deutschen Bischöfe in einem Schreiben vom 29. März brieflich mit, dass die Homilie geweihten Amtsträgern, also Bischöfen, Priestern und Diakonen, vorbehalten bleibt: „Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als ‚Pastoralassistenten’ oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine eventuell bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt, von der Norm des Kanons zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind.“ Das vollständige Schreiben ist abrufbar unter www.synodale-beitraege.de. Klicken Sie hier


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